Jetzt ist es also entschieden. Du willst Dein Job kündigen und einen neuen Weg gehen. Schwer genug ist Dir die Entscheidung gefallen. Schließlich kündigt man nicht alle Tage.
Aber jetzt willst Du nicht mehr lange herumreden: Auch wenn Du mit Deinem Weggang für Chaos sorgst, Du willst es durchziehen und aus die Maus.
Das ist ja jetzt wohl die leichteste Übung. Kurz zwei Zeilen geschrieben und abgegeben. Fertig, oder?
Aber schon poppen da einige Fragen auf: Wann? Wie? Wo? Mit Begründung? Musst Du noch etwas dazu sagen? Mit Eingangsbestätigung?
Gar nicht so einfach, Dein „Ich kündige“ an den Mann/die Frau zu bringen.
Job kündigen – wann ist der beste Zeitpunkt?
Zu welchem Termin kannst/solltest Du kündigen?
Was ist bei der Wahl des Zeitpunktes zu beachten?
Musst Du vielleicht an einem Termin mehr Nachteile in Kauf nehmen als an anderen?
Der vertragliche Kündigungstermin
In der Regel hast Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der auch den nächstmöglichen Kündigungstermin beinhaltet. Beachte die Frist, bis zu der Du die Kündigung bei Deinem Arbeitgeber abgegeben haben musst. Das kann z. B. so aussehen: „Die Kündigung kann beiderseits vier Wochen zum Monatsende erfolgen.“
Oft sind auch unterschiedliche Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber genannt. Daher aufmerksam lesen und lieber einige Tage früher als nötig kündigen.
Sollte es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag geben, sondern einen mündlichen, sprich am besten Deinen Arbeitgeber an.
Falls Du Dich vorher über die möglichen Fristen informieren willst, hilft Dir das BGB weiter, in dem die Kündigungsfristen aufgeführt sind.
Gibt es wichtige Regelungen außerhalb des Vertrages?
Was könnte das sein? Es zählt doch der Arbeitsvertrag!
Ja schon, aber …
Vereinbarungen aufgrund besonderer Förderungen
Angenommen, Du hast eine kostspielige Fortbildung auf Rechnung des Arbeitgebers gemacht. War die Erstattung der Kosten an Bedingungen geknüpft? Häufig vereinbaren Arbeitgeber mit dem zu fördernden Mitarbeiter eine Frist, innerhalb derer er das Unternehmen nicht verlassen darf. Ansonsten wird meist die Rückzahlung eines Teils der Förderkosten oder auch der kompletten Summe fällig.
Bedingungen für Sonderzahlungen
In vielen Branchen werden Sonderzahlungen und Boni für das abgelaufene Geschäftsjahr gezahlt. Voraussetzung für den Anspruch ist in der Regel, dass der Mitarbeiter sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. Gerade der Termin der Jahreszahlung im Frühjahr ist häufig gefährdet, wenn Du zum Ablauf des letzten Geschäftsjahres, also zum 31.12. gekündigt hast. Informiere Dich hierzu im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Anstehende Fusionen oder Übernahmen
Nichts wie weg? Klar, das ist das erste Gefühl, wenn das Unternehmen, bei dem man arbeitet, verkauft wird. Die Situation ist schließlich nicht einfach. Aber sie kann durchaus von Vorteil sein.
Oft ergeben sich beim neuen „Hausherrn“ plötzlich ungeahnte Möglichkeiten, wie z. B. interessantere Arbeitsbereiche und Positionen, die bisher außer Reichweite lagen. Oder Du bekommst ein finanziell reizvolles Angebot, das Unternehmen mit einer Abfindung zu verlassen.
Für alle Varianten solltest Du nicht schon signalisiert haben, dass Du ohnehin gehen wolltest.
Beförderungen, Gehaltsanpassungen
Du hast Dir einen Namen gemacht und bist auf der Liste zur nächsten Beförderung ganz oben? Zur Ernennung gehört eine angemessene Gehaltsanpassung?
Überhaupt stehen nach dem Tarifvertrag wieder Erhöhungen der Gehälter an? Wäre doch ärgerlich, diese nicht mitzunehmen.
Noch ein Tipp: Oft dient die Höhe des letzten Gehalts auch als Maßstab zur Berechnung der Abfindung.
Wie bekommt Dein Arbeitgeber nun die Kündigung?
Wenn Du Dich für einen bestimmten Kündigungstermin entschlossen hast, schreibst Du Deine Kündigung und gibst sie am besten persönlich ab.
Wichtig: Als Nachweis, dass Du die Frist eingehalten hast, brauchst Du eine Eingangsbestätigung Deines Arbeitgebers.
Wenn Du die Kündigung per Post zustellen willst, sende sie per Einschreiben Rückschein. Das ist zwar teuer, aber damit hast Du gleich die Empfangsbestätigung durch die Post inbegriffen.
Eine mündliche Kündigung reicht gemäß BGB nicht aus.
Und Du musst auch keine Begründung dazu abgeben. Weder mündlich noch schriftlich.
Wie und an wen Du die Kündigung richtest, erkläre ich in Job kündigen – wie und wo kündigst Du richtig?, nächste Woche.
Fazit:
Wenn Du in Sachen Kündigungstermin einigermaßen flexibel bist, informiere Dich vorher ausreichend. Dein Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsrat oder das BGB helfen weiter. Solange Du Dich terminlich noch nicht festgelegt hast, am besten den Arbeitgeber noch nicht einweihen. So verbaust Du Dir nichts.
Hast Du Dich entschlossen, Deinen Job zu kündigen? Was hält Dich noch?
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